Auch in der 17. Wahlperiode wird der Bundestag wieder eine Kinderkommission haben. Für deren Einsetzung sprach sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einstimmig am 16. Dezember aus.
Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Initiative mit der besonderen Schutzbedürftigkeit der Kinder, die darauf angewiesen seien, dass sich Erwachsene für sie einsetzen. "Ohne Kinder gibt es keine Zukunft und für diese Zukunft arbeiten wir. Die Kinderkommission ist ein Wächteramt für die Interessen der Kinder", hieß es aus der Fraktion. Die SPD betonte, man müsse über die Sinnhaftigkeit eines solchen Gremiums nicht mehr diskutieren, denn "wir brauchen die Kinderkommission, um den Finger in die Wunde zu legen". Die FDP äußerte die Zuversicht, dass die Kommission sich auch in Zukunft erfolgreich für die Belange der Kinder einsetzen werde. Für die Fraktion Die Linke soll es künftig darum gehen, "die gute Tradition fortzusetzen". Man werde darüber hinaus daran arbeiten, die Rechte der Kinderkommission zu stärken, zum Beispiel in Form eines eigenen Antragsrechts. Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, wichtig sei, dass im Sinne der Kinder wieder überparteilich an einem Strang gezogen werde.
Die Kinderkommission wurde im April 1988 gegründet. Bis dahin hatte zwar jede Fraktion einen Kinderbeauftragten, aber durch die Entscheidung des Ältestenrates des Bundestages, dieses Gremium einzusetzen, erfuhr deren Arbeit eine wichtige Aufwertung. Damit war die Kinderkommission nach eigener Aussage das weltweit erste Parlamentsgremium, das speziell den Auftrag zur Verbesserung der Situation der Kinder erhalten hatte.
Allerdings stieß diese Initiative auch auf Vorbehalte, befürchteten doch einige Parlamentarier eine zu starke Einmischung in die Familie oder gar eine Einschränkung des Elternrechts. Befürchtungen, die sich nicht bewahrheitet haben. Dennoch mischt sich die Kommission immer wieder in aktuelle Debatten ein, in denen es um die Belange von Kindern geht. Kinderarmut, Gewalt gegen Kinder oder die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sind einige der Themen.
Ein besonderes Anliegen des Gremiums in der 16. Wahlperiode war die Forderung, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Ob es diesem Ziel künftig näher kommt, ist fraglich, denn die Kommission kann zwar Stellung zu vielen Themen beziehen, aber selber keine Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen.