Der Streit um die Heiz- und Wohnkosten von "Hartz IV"-Empfängern geht in die nächste Runde. Der Bundesrat rief am 18. Dezember den Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Bearbeitung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 17/41) an. Danach würde sich der Bund im kommenden Jahr mit durchschnittlich 23,6 Prozent an den Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen beteiligen.
Das ist zu wenig, monieren die Länder und fordern eine Änderung der Berechnungsformel, nach der sich der Bundesanteil bestimmt. Danach ändert sich die Bundesbeteiligung entsprechend der Zahl der Familien, die Hartz IV beziehen, im Fachjargon Bedarfsgemeinschaften genannt. Die Art und Weise der Berechnung sei "ungeeignet und auch ungerecht", begründete der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) im Bundesrat den Widerstand der Länder. Während die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinke, stiegen die Kosten der Unterkunft in den Kommunen. "Die Kommunen haben keinen Einfluss auf Energiekosten und nur begrenzten Einfluss auf die Mietpreise", argumentierte Laumann. Städte und Gemeinden müssten hilflos mit ansehen, wie ihnen die Kosten davonliefen, während sich der Bund aus der Finanzierung zurückziehe, fügte der CDU-Politiker hinzu.
Laumann forderte den Bund auf, seinen Beitrag an den tatsächlichen Kosten auszurichten, die in Städten und Gemeinden entstehen. Dagegen hatten sich Bundespolitiker immer ausgesprochen, weil sie befürchten, vor Ort werde dann lockerer mit dem Geld umgegangen. "Schon aus Eigeninteresse werden die Kommunen, die den größten Teil der Kosten tragen, auf eine sparsame Bewirtschaftung achten", hielt Laumann dagegen. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass der Bund "auf dem Rücken der Länder spart".