Bei der Abstimmung über den Antrag aller fünf Bundestagsfraktionen auf Drucksache 17/208 waren sich noch alle einig: Einvernehmlich beschloss das Hohe Haus am 17. Dezember die Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) zur Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste - Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abwehrdienst - und legte die Zahl der Mitglieder des Gremiums auf elf fest. Dann aber war es mit der Einvernehmlichkeit vorbei, als es um die Wahl dieser elf Mitglieder ging: Auf Drucksache 17/209 waren vier Unions-Abgeordnete, drei von der SPD, zwei FDP-Parlamentarier und je einer von der Grünen und von der Linksfraktion zur Wahl in das Gremium vorgeschlagen, doch gewählt wurden nur zehn - der von der Linksfraktion benannte Abgeordnete Wolfgang Neskovic verfehlte mit 294 Ja-Stimmen deutlich die erforderliche absolute Mehrheit von 312 Stimmen.
Linksfraktionschef Gregor Gysi fand das eine "Unverschämtheit" der anderen Fraktionen. Bei der Abstimmung haben allerdings ausweislich des Stenografischen Protokolls nur 54 der insgesamt 76 Mitglieder seiner Fraktion teilgenommen - mit den Stimmen der fehlenden Linken-Abgeordneten hätte Neskovic die erforderliche Mehrheit also klar übertroffen. Nun will seine Fraktion den früheren Richter am Bundesgerichtshof im Januar erneut zur Wahl stellen. Der parteilose Neskovic, der dem PKGr bereits in der vergangenen Legislaturperiode angehörte, ist seit 2005 Mitglied des Bundestages.
Die anderen zehn als PKGr-Mitglieder vorgeschlagenen Abgeordneten fanden bei der Wahl alle die notwendige Mehrheit. Danach ist die CDU/CSU-Fraktion in dem Gremium mit den Abgeordneten Peter Altmaier, Clemens Binninger, Manfred Grund und Stefan Müller vertreten. Für die SPD-Fraktion sitzen die Parlamentarier Michael Hartmann, Fritz Rudolf Körper und Thomas Oppermann im PKGr und für die FDP-Fraktion die Abgeordneten Christian Ahrendt und Hartfrid Wolff. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehört der Parlamentarier Christian Ströbele dem Gremium an.
Erst Ende Mai hatte der Bundestag eine Stärkung der parlamentarischen Aufsicht über die Nachrichtendienste beschlossen. Dabei wurde die Einrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums erstmals in der Verfassung verankert. Die Mitglieder des 1978 eingerichteten und geheim tagenden Gremiums sind auch gegenüber anderen Abgeordneten zur Verschwiegenheit verpflichtet.