Zwei Jahre lang hat sich die Politik verweigert. Genau 24 Monate ist es jetzt her, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufforderte, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zu reformieren. Dass Kommunen und Arbeitsagenturen sich in Jobcentern gemeinsam um "Hartz IV"-Empfänger kümmern, sei eine unzulässige Mischverwaltung, hatte Karlsruhe geurteilt und eine Neuregelung bis Ende 2010 angemahnt.
Seither ist nichts geschehen. Bund und Länder können sich noch immer nicht einigen, und um die Misere noch zu betonen, brachte die SPD am 17. Dezember einen Gesetzentwurf in das Parlament ein, der schon in der großen Koalition keine Mehrheit gefunden hatte.
Doch je länger die politische Zitterpartie dauert, desto unhaltbarer werden die Zustände in den bundesweit 346 Jobcentern. Deren Mitarbeiter wissen derzeit nur, dass sie in einer Behörde Dienst tun, die es bald nicht mehr geben wird. Vermittler, die selbst um ihre Stelle fürchten, sollen Kunden aufbauen, die seit Jahren keine Arbeit mehr finden. Motivation sieht anders aus. Viele Jobvermittler haben selbst nur befristete Verträge. Und wer unbefristet beschäftigt ist, bittet nun darum, an andere Dienststellen versetzt zu werden. Ausgerechnet im nächsten Jahr, wenn die Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt durchschlägt, droht ein großer Teil der Jobvermittlung lahm zu liegen. Was Beschäftigte und Arbeitslose jetzt brauchen, ist Rechtssicherheit. Und zwar schnell.