Das Gesetz enthält verschiedene
steuerliche Regeln zur Wirtschaftsförderung, im einzelnen:
- die Übertragung der bei Veräußerung eines
Binnenschiffes aufgedeckten stillen Reserven auf erworbene
Binnenschiffe, damit die deutsche Binnenschifffahrtsflotte im
europäischen Vergleich wettbewerbsfähig bleibt,
- die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, damit
Unternehmen wieder mehr investieren können,
- die steuerliche Berücksichtigung erwerbsbedingter
Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder
Werbungskosten,
- die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für
haushaltsnahe Dienstleistungen um Handwerkerleistungen und
Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige
Person,
- die Anhebung der Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach den
tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten
Ländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro. Die derzeitige
Regelung zur Ist-Versteuerung für die neuen Länder soll
über dieses Jahr hinaus bis Ende 2009 verlängert werden.
In den neuen Ländern gilt eine höhere Umsatzgrenze von
500.000 Euro.
Der Gesetzgeber rechnet im Jahr 2006 mit knapp 3 Milliarden Euro
weniger Steuereinnahmen, und auch in den Folgejahren kosten die
Steuererleichterungen den Staat Milliarden. Doch die Neuregelungen
sollen das Wirtschaftswachstum ankurbeln, was zu mehr Investitionen
und Arbeitsplätzen führen soll und damit wieder zu neuen
Steuerzahlungen.