Angela Merkel und Michael Glos ©
dpa
Der Bundestag hat das Gesetz für Wachstum und
Beschäftigung verabschiedet. Kinderbetreuungskosten
berufstätiger Eltern sollen zukünftig steuerlich
absetzbar sein.
Am Freitag, dem 17. März haben die Abgeordneten im Plenum das
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und
Beschäftigung verabschiedet.
Zentrale Punkte des Wachstums- und Beschäftigungsgesetzes sind
die steuerliche Anerkennung von Kinderbetreuungskosten
berufstätiger Eltern, aber auch die Absetzbarkeit von
Handwerkerrechnungen. Das Gesetz schafft zudem bessere
Abschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittlere
Unternehmen, die aufgrund der Steuererleichterungen wieder mehr
investieren sollen. Durch ein höheres Wirtschaftswachstum
sollen mehr Arbeitsplätze entstehen und die Steuereinnahmen
steigen.
Betreuungskosten sind zentraler Punkt
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist die steuerliche
Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten für Kinder
berufstätiger Eltern.
Zukünftig können sie Kosten für die Betreuung von
Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Höhe von zwei
Dritteln der Kosten, höchstens aber 4.000 Euro pro Kind und
Jahr, steuerlich absetzen. Eine entsprechende Regelung gilt auch
für berufstätige Alleinerziehende und wenn nur ein
Elternteil berufstätig oder behindert, dauerhaft krank oder in
Ausbildung ist. Das Gesetz soll mehr Arbeitsplätze in der
Kinderbetreuung entstehen lassen und Schwarzarbeit
zurückdrängen.