Die Föderalismusreform kann nach der Zustimmung des Bundesrates am Freitag, dem 7. Juli 2006, in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Gesetzespaket eine Woche zuvor verabschiedet.
Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung außerdem der vom Bundestag beschlossenen Kürzung bei der Pendlerpauschale und beim Kindergeld zu. Das Steueränderungsgesetz sieht darüber hinaus höhere Steuern für Einkommen von Spitzenverdienern vor. Die Länderkammer billigte zudem das Antidiskriminierungsgesetz, das die Bundestagsabgeordneten auf den Weg gebracht hatten. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern.
Mit der Föderalismusreform wird die bundesstaatliche Ordnung modernisiert. Im Kern geht es um die Änderung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern, die politischen Verantwortlichenkeiten werden deutlicher zugeordnet. So benötigen in Zukunft weniger Gesetze die Zustimmung des Bundesrates, um mögliche Blockaden von Bundesgesetzen im Bundesrat zu reduzieren. Zudem werden in bestimmten Politikbereichen Zuständigkeiten auf die Länder verlagert. Das Gesetz wird Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
Der Bundestag beschloss am 30. Juni 2006 die Änderung des Grundgesetzes ( 16/813) und das Föderalismusreform-Begleitgesetz ( 16/814). Die Gesetze sind das Ergebnis von gemeinsamen Expertenanhörungen von Bundesrat und Bundestag zwischen dem 15. Mai und 2. Juni 2006.
Der Bundesrat stimmte den Grundgesetzänderungen mit deutlich mehr Stimmen als der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit zu, 62 von 69 möglichen Stimmen votierten für die Föderalismusreform. Schleswig-Holstein enthielt sich, Mecklenburg-Vorpommern lehnte das Gesetz ab. Das Föderalismusreform-Begleitgesetz erhielt die Zustimmung der Mehrheit der Länderkammer.