Nach der parlamentarischen Sommerpause soll der Gesetzentwurf für eine Gesundheitsreform in den Bundestag eingebracht werden. Nachdem sich das Bundeskabinett am Mittwoch, dem 12. Juli 2006, auf die Eckpunkte einer Reform verständigt hat, beginnt nun im Gesundheitsministerium die Arbeit am Entwurf des Gesetzes. Das Kabinett billigte außerdem die Gesetzentwürfe zur Schaffung eines Deutschen Ethikrats und zur Verlängerung der Sicherheitsgesetze, den so genannten Anti-Terrorgesetzen. Auch die Unternehmenssteuerreform soll in den nächsten Wochen als Gesetzentwurf erarbeitet werden. Erst wenn sie als Gesetzentwürfe vorliegen, können die Reformen die parlamentarische Beratung durchlaufen und wie alle anderen Gesetze im Gesetzgebungsverfahren mit der dritten Lesung verabschiedet werden. Gesetzesinitiativen können von Abgeordneten, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat ausgehen.
Weg der Gesetzgebung
Nach der ersten Lesung überweist der Bundestag die Gesetzentwürfe in die jeweiligen Fachausschüsse, die wiederum die Details beraten. In den Ausschüssen sind Abgeordnete aller Fraktionen je nach Sitzverteilung im Plenum vertreten. Sie können Sachverständige einladen und Stellungnahmen anfordern. Nach den Beratungen wird der Entwurf gegebenenfalls geändert und schließlich dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt.
Ziele der geplanten Gesetze
Die Gesundheitsreform sieht eine stärkere Steuerfinanzierung des Gesundheitssystems und die Umfinanzierung der Gesundheitskosten vor.
Mit der Unternehmenssteuerreform soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen gesenkt werden.
Der Deutsche Ethikrat soll nach dem Gesetzentwurf Bundestag und Bundesregierung in Fragen der Bio- und Gentechnologie, der Genom- und Hirnforschung sowie der Reproduktionsmedizin beraten.
Die nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 erlassenen Sicherheitsgesetze sollen weitere fünf Jahre gültig bleiben und ergänzt werden. Der Gesetzentwurf der Regierung sieht unter anderem mehr Rechte für die Geheimdienste vor.