Die Abgeordneten haben am Donnerstag, dem 29. Juni 2006, eine Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation beschlossen. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz erhalten Bürger freien Zugang zu Daten bei den Behörden über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, über die Herkunft und Verwendung von Erzeugnissen sowie über die Ausgangsstoffe und Überwachungsmaßnahmen. Die Informationspflicht der Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden wird damit erweitert, sie müssen entsprechende Angaben weiter geben.
Hintergrund sind die jüngsten Fleischskandale und die zunehmende Verunsicherung bei den Verbrauchern. Mit dem neuen Gesetz, das die Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht haben, sollen Lebensmittelskandale eingedämmt und Verbraucher geschützt werden. So müssen auch Staatsanwaltschaften künftig die Überwachungsbehörden unterrichten, wenn sie ein Strafverfahren wegen Verstöße eingeleitet haben. Die Fraktion DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90 hatte einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Plenum abgelehnt wurde. Die FDP stellte einen Antrag zur Abstimmung, in dem sie fordert, Verbraucherschutz durch mehr Aufklärung zu verbessern. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet, da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt. Erst wenn die Länderkammer zugestimmt hat, kann es in Kraft treten.