Parlament beschließt Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
Der Bundestag hat am Freitag, dem 27. Oktober 2006, das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Autobahnen, Hochspannungsleitungen und andere Infrastrukturvorhaben sollen durch neue Vorschriften schneller und einfacher als bisher geplant und gebaut werden. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung ( 16/54) eingebracht hat und der im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch mit Änderungen angenommen wurde, umfasst Vorschriften zur Planung des Baus und Umbaus von Bundesfernstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn, von Bundeswasserstraßen und Flughäfen.
Zur Vereinfachung von Planfeststellungsverfahren soll unter anderem die Rechtstellung von Naturschutzvereinen und Umweltschutzvereinigungen an die privater Personen angeglichen werden.
Die Fraktionen der Opposition kritisierten den Gesetzentwurf. Die Fraktion BÜNDNIS/DIE GRÜNEN stellte im Ausschuss fest, dass nicht ein Beschleunigungsgesetz von Nöten sei, sondern ein Planungsqualitätsverbesserungsgesetz. Die FDP-Fraktion legte einen Gesetzentwurf ( 16/3008) zum gleichen Thema vor. Die Liberalen sagten im Ausschuss, dass das Gesetz keine Verfahren beschleunige, vielmehr Planungen verschleppt werden würden. Die LINKE.-Fraktion kritisiert, dass weniger die Planung von Infrastrukturprojekten als viel mehr die Durchführung und die Finanzierung problematisch seien.