Berlin: (hib/HIL) Autobahnen,
Bundesstraßen und andere Infrastrukturvorhaben sollen
künftig schneller und einfacher als bisher geplant und gebaut
werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/54) vor, den der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch nach kontroverser Diskussion
mit diversen Änderungen mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen angenommen hat. FDP, Grüne und Linke
stimmten gegen den Entwurf. Einen Gesetzentwurf der FDP (
16/3008) zum gleichen Thema lehnte der
Ausschuss gegen die Stimmen der FDP ab. Ein Änderungs- und ein
Entschließungsantrag der Grünen fanden ebenfalls keine
Mehrheit. Nach Ansicht der Grünen zeigt der Gesetzentwurf der
Regierung wieder einmal, dass, was lange währt, leider lange
nicht immer gut wird. Der vorgelegte Gesetzentwurf gehe an dem
Problem vorbei. "Es geht nicht um Planungsbeschleunigung, sondern
die Planungsqualität ist entscheidend", hieß es aus der
Fraktion. Nicht ein Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz sei
von Nöten, gebraucht würde ein
Planungsqualitätsverbesserungsgesetz. Ähnliches
kritisierte die FDP an dem Entwurf: Das Gesetz werde keine
Beschleunigung von Infrastrukturplanungen bewirken, sondern eine
Verschleppung der Planung zur Folge haben, klagten die Liberalen.
Ihrer Meinung nach müssen auch weiterhin die
Oberverwaltungsgerichte zuständig sein für Rechtsstreite
in einem Planungsverfahren und nicht - wie es die Koalition in
einem Entschließungsantrag vorsieht, der mit dem
Gesetzentwurf angenommen wurde - direkt das
Bundesverwaltungsgericht (Erstinstanzlichkeit des
Bundesverwaltungsgerichts). Dies würde unweigerlich zu einer
Überlastung des Bundesverwaltungsgerichts führen, die
unverzüglich eine Verschleppung von Planungsverfahren nach
sich zöge. Dass weniger die Planung von Infrastrukturprojekten
als viel mehr die Durchführung und die Finanzierung
problematisch seien, kritisierte die Linke. Sie hält das
Gesetz daher für unnötig; es ändere nichts an diesem
Problem. Die SPD betonte dagegen: "Sie stehen einer Entwicklung
dieser Republik im Wege, wenn Sie dieses Gesetz ablehnen." Der
Gesetzentwurf sei in Abstimmung mit den Bundesländern und auch
in Absprache mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
entstanden, unterstrich die CDU. Das
Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz umfasst Vorschriften zur
Planung des Baus und der Änderung von Bundesfernstraßen,
Betriebsanlagen der Eisenbahn, von Bundeswasserstraßen und
Flughäfen. Mit dem Gesetz soll unter anderem im Verkehrs- und
Energiesektor die Rechtstellung von Privatpersonen derjenigen von
Naturschutzvereinen angeglichen werden. Die beschleunigenden
Maßnahmen sollen im gesamten Planfeststellungsverfahren
angewendet und in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und
der Länder verankert werden, heißt es in einem mit dem
Gesetzentwurf angenommenen Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen. Das bereits im November 2005 von der
Bundesregierung als Entwurf eingebrachte
Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz ist die Fortschreibung
des Gesetzes zur Änderung des
Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes und ermöglicht den
ostdeutschen Ländern einen "gleitenden Übergang" in ein
für ganz Deutschland verbessertes und vereinheitlichtes
Planungsrecht