Berlin: (hib/SAS) Der Kreis der kontrollpflichtigen Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau herstellen, soll ausgedehnt werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/4735) eingebracht, der die Möglichkeit vorsieht, den Einzelhandel unter bestimmten Bedingungen davon auszunehmen. Darüber hinaus bekundet die Regierung ihren Willen, Verstöße gegen EU-rechtliche Bestimmungen mit neuen gesetzlichen Verpflichtungen für Straf- und Bußgeldern zu ahnden. Sie sieht sich durch eine EU-Verordnung über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel vom Februar 2004 zu einer entsprechenden gesetzgeberischen Initiative veranlasst. Weiter heißt es, die Änderungen eröffneten den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Flexibilisierung, von der Deutschland Gebrauch machen sollte, um ein weiteres stabiles Wachstum des Marktes bei Öko-Erzeugnissen zu unterstützen. Mit der vorgelegten Initiative will die Bundesregierung nicht nur deutsches an EU-Recht anpassen, sondern auch die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der bisherigen Anwendung des Öko-Landbaugesetzes in das Vorhaben einfließen lassen.
Ferner möchte die Bundesregierung die Informationspflichten beim Verfolgen von Verdachtsfällen präzisieren. Eingeführt werden sollen auch neue Vorschriften, die den Kontrollstellen eine noch effektivere Zusammenarbeit ermöglichen sollen und die die Echtheit der Öko-Produkte auf dem Markt noch besser feststellen lassen. Dazu seien die Zulassungsbestimmungen für Kontrollstellen zu ergänzen und die Geltungsdauer von Altgenehmigungen für die Vermarktung von Drittlanderzeugnisse zu begrenzen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf