Berlin: (hib/BES) Die EU-weite Anerkennung von Berufsqualifikationen für Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten soll in Deutschland gesetzlich verankert werden. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf ( 15/4784) vorgelegt. Damit will sie die entsprechenden EU-Richtlinien zur Vereinheitlichung des Gemeinschaftsrechts umsetzen.
Laut Gesetzentwurf soll die Berufserfahrung der Antragsteller bei der Anerkennung der Berufsqualifikation im pharmazeutischen Bereich stärker als bisher berücksichtigt werden. Die Wartezeit auf die Entscheidung über die Anerkennung dürfe künftig drei Monate nicht überschreiten. Im Ein zelnen solle die bisher bestehende Beschränkung des Rechts auf Niederlassungsfreiheit griechischer Apotheker in anderen EU-Ländern gelockert werden. Für Inhaber von italienischen Apothekerdiplomen, die die Mindestvoraussetzungen an die harmonisierte Apothekerausbildung nicht erfüllen, sollen Übergangsregelungen geschaffen werden. Durch eine Aktualisierung der jeweiligen Bezeichnung der Apothekerdiplome anderer EU-Staaten, Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz werde auch in diesem Bereich Rechtssicherheit geschaffen, heißt es. Für Apotheker aus den neuen EU-Ländern werde zusätzlich eine Anerkennung von Ausbildungsnachweisen in einem vereinfachten Verfahren ermöglicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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