Berlin: (hib/WOL) Aus Sicht der
Bundesregierung ist die Nutzung der Kernenergie keine Voraussetzung
für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik. Dies geht aus der
Antwort (
15/4680) auf eine Große Anfrage der FDP (
15/3026) hervor. Die Regierung verweist dabei
auf ein neues Forschungskonzept des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zur Fortentwicklung der
Kraftwerkstechnologie (COORETEC). Dieses Konzept verfolge zwei
"Pfade" und ziele darauf ab, die Umweltverträglichkeit von
Kohle und Gas deutlich zu steigern. Danach lassen sich sowohl bei
Kohle- als auch bei Gaskraftwerken die Wirkungsgrade innerhalb der
nächsten zwei Jahrzehnte im Vergleich zu heute um sieben bis
neun Prozentpunkte erhöhen, so die Regierungsangaben. Neben
dem Einspareffekt bei den Ressourcen Kohle und Gas ergebe sich
daraus eine Minderung der spezifischen CO²-Emissionen um bis
zu 20 Prozent. Der zweite Pfad von COORETEC sei darauf gerichtet,
Kohlendioxidkosten günstig und verlustarm am Kraftwerk
abzutrennen und anschließend sicher zu speichern. Damit
könne eine weitgehend CO²-freie Stromerzeugung aus Kohle
ermöglicht und so der Konflikt zwischen Klimaschutz und
Versorgungssicherheit gelöst werden, heißt es. Der
Zeitbedarf für eine marktreife Entwicklung dieser Technologien
werde ebenfalls auf zehn bis zwanzig Jahre geschätzt. Laut
Antwort hat die Stromerzeugung aus Wasserkraft und Windkraft in den
Jahren 2002 und 2003 die Stromgewinnung aus Kernkraft bereits
übertroffen. Danach erzielten Kernkraftanlagen 2003 insgesamt
22.101 Megawatt (MW), Braunkohlenkraftwerke insgesamt 22.233 MW und
Steinkohle 30.451 MW. Die Stromerzeugung durch Gas wird mit 19.534
MW ausgewiesen, durch Öl mit 5.056 MW, durch Wasser mit 9.031
MW, durch Wind mit 14.609 MW, durch Biomasse 1.040 mit MW und durch
Solarenergie mit 408 MW. Erläuternd wird dargelegt, die
Grundlast der Stromversorgung erfolge bislang überwiegend
durch Kernkraft-, Braunkohle-, Biomasse-, Geothermie- und
Laufwasserkraftwerke. Für die Mittellast werden Steinkohle-,
Gas- und Speicherwasserkraftwerke genannt und für die
Spitzenlast Pumpspeicherkraftwerke und Gasturbinen. Eine eindeutige
Zuordnung der Nutzung von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen sei
für die genannten Lastbereichen nur eingeschränkt
möglich. Änderungen im Energiemix würden aber einen
längerfristigen Zeitraum beanspruchen. So erwarte man für
die kommenden Jahre weiterhin steigende Beiträge der
Erneuerbarer Energien. Ziel sei es, deren Anteil an der
Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent zu
erhöhen und bis 2020 mindestens 20 Prozent zu erreichen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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