Berlin: (hib/WOL) Einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches
haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
vorgelegt (
15/4832). Danach soll eine Versammlung oder
eine Demonstration verboten oder von Auflagen abhängig gemacht
werden können, wenn diese an Orten stattfinden die eindeutig
an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung
erinnern und als nationales Symbol für diese Behandlung
anzusehen sind. Verbot oder Auflagen sollen auch gelten, wenn eine
Versammlung geeignet oder nach konkret feststellbaren
Umständen dazu bestimmt ist, die menschenunwürdige
Behandlung von Opfern zu billigen, zu leugnen oder zu verharmlosen.
Die Bestimmung der Orte, für die eine Änderung des
Versammlungsgesetzes gilt, soll von der Bundesregierung mit
Zustimmung des Bundesrates durch eine Rechtsverordnung erfolgen.
Die Ausweisung als Ort mit eindeutigem Symbolwert habe dabei nur
versammlungsrechtliche Auswirkungen, heißt es im
Gesetzentwurf. Verschärfen will die Koalition auch den
Straftatbestand der Volksverhetzung. Danach soll mit
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bedacht werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung, die
unter der nationalsozialistischen Gewalt- und
Willkürherrschaft begangenen Taten billigt, rechtfertig,
leugnet oder verharmlost. Gleiches gilt für Handlungen die
unter einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft begangen
wurden, wenn dies durch eine rechtskräftige Entscheidung eines
internationalen Gerichtes, dessen Zuständigkeit Deutschland
anerkannt hat, festgestellt worden ist. Mit der zu ändernden
Gesetzgebung sind nach Vorstellung der Koalition auch Vorgaben des
ersten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über
Computerkriminalität zu Handlungen rassistischer oder
fremdenfeindlicher Art sowie des Übereinkommens der EU zur
Computerkriminalität umzusetzen. Deutschland habe das
Zusatzprotokoll im Januar 2003 und das Übereinkommen im
November 2001 paraphiert. Die Bundesregierung bereite derzeit die
Ratifikation beider Übereinkünfte vor.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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