Berlin: (hib/BOB) Derzeit wird
geprüft, ob eine Weiterführung des 1997 ins Leben
gerufenen deutsch-tschechischen Zukunftsfonds möglich und
sinnvoll ist. Das Auswärtige Amt hat einen
Stiftungsrechtsexperten beauftragt, unterschiedliche mögliche
Modelle der Weiterführung des Fonds und den dafür jeweils
aufzubringenden Mitteleinsatz zu prüfen. Dies teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
15/4827) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (
15/4770) mit. Wenn zusätzliche
Haushaltsmittel erforderlich sein sollten, werde es auch auf die
Bereitschaft der tschechischen Regierung ankommen, substanziell zur
finanziellen Ausstattung eines künftigen Fonds beizutragen,
heißt es. Entscheidend sei auch die Bereitschaft der
Parlamente beider Staaten, für die Weiterführung des
Zukunftsfonds neue Mittel zur Verfügung zu stellen. Die
Bundesregierung bezeichnet den Fonds als "ein wichtiges Element im
deutsch-tschechischen Aussöhnungsprozess". Er habe mit der
Förderung einer Vielzahl von Projekten in den
unterschiedlichsten Bereichen erheblich zu einen besseren
gegenseitigen Kennen- und Verstehenlernen zwischen Deutschen und
Tschechen beigetragen. Auf die Frage nach einem zeitlichen Rahmen
für Auszahlungen von Entschädigungsleitungen an die
tschechischen Zwangsarbeiter aus der NS-Zeit durch den
Zukunftsfonds als Partnerorganisation der Stiftung "Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft" schreibt die Bundesregierung, die
Leistungsberechtigungen könnten bis zum 30. September 2006
geltend gemacht werden. Habe eine Partnerorganisation der Stiftung
die nicht fristgerechte Erfüllung einer Leistung zu vertreten,
könnten Leistung noch bis zum 31. Dezember 2006 gewährt
werden. Die Partnerorganisationen der Stiftung würden die
Arbeiten - etwa die ordnungsgemäße Schlussabrechnung der
individuellen Auszahlungen und der Verwaltungskosten -
voraussichtlich im ersten Halbjahr 2007 abschließen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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