Berlin: (hib/WOL) Zur Ausübung der im
EU-Verfassungsvertrag vorgesehenen neuen Rechte der Länder
hält der Bundesrat Änderungen im deutschen Recht für
erforderlich. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer
(
15/4939) zum Regierungsentwurf zur
EU-Verfassung (
15/4900) hervor. So wird die Bundesregierung
aufgefordert, die Informationsrechte und Verfahren so anzupassen
dass die Länder von ihrem Recht umfassend Gebrauch machen
können, einen Verstoß gegen das
Subsidiaritätsprinzip zu rügen. Nach dem
Subsidiaritätsprinzip soll die EU nur solche Aufgaben
übernehmen, die sich einzelstaatlich nicht vernünftig
lösen lassen. Weitere Änderungswünsche des
Bundesrates beziehen sich auf die Klarstellung von Begriffen und
den Zugriff auf Maßnahmen im Vorfeld der Gesetzgebung, die
auch eine Änderung des Grundgesetzes erfordern würden. In
ihrer Gegenäußerung begrüßt die
Bundesregierung zunächst die breite Zustimmung der Länder
zum Vertrag über eine europäische Verfassung. In der
Sache betont die Regierung aber ihre Auffassung, im Zuge der
Umsetzung in nationales Recht seien innerstaatliche Regelungen nur
in dem Umfang zu ändern, wie es aufgrund des
Verfassungsvertrages erforderlich sei. Darüber hinaus gehende
Änderungen sind aus Sicht der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang nicht notwendig.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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