Berlin: (hib/BOB) Es gibt keine
Ausbildungsinhalte bei der Bundeswehr, die ein Überschreiten
der physischen und psychischen Belastungsgrenze zum Ziel haben.
Dies verdeutlicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (
15/4902) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (
15/4761). Ein Heranführen in die Nähe
der Belastungsgrenze Einzelner oder des Teams sei jedoch für
das Herstellen der Einsatzbereitschaft von Bedeutung. Ausbildung
solle auch die körperliche und geistige Belastbarkeit
erhöhen und damit "robuste und belastungsfähige"
Soldatinnen und Soldaten für den Einsatz vorbereiten. Es sei
aber unmissverständlich festzuhalten, dass auch in der
Ausbildung keine Befehle erteilt werden dürften, die eine
Straftat beinhalten, gegen die Menschenwürde, das
humanitäre Volkerrecht oder Sicherheitsbestimmungen
verstoßen oder die Gesundheit der Soldalten
beeinträchtigen. Derzeit erfolge die Anpassung der
Ausbildungsziele und -inhalte an das erforderliche
"Fähigkeitsspektrum" der Streitkräfte, so die Antwort
weiter. Dabei habe die einsatzorientierte, realitätsnahe
Ausbildungspraxis "stets und in jeder Hinsicht" die Grundrechte der
Menschenwürde, der Unverletzlichkeit und der Freiheit der
Person sowie Grundsätze der Inneren Führung zu wahren.
Die Regierung ergänzt die Antwort an die Unionsfraktion um den
Hinweis, dass in der Allgemeinen Grundausbildung keine Ausbilder
eingesetzt werden, die selbst nur Grundausbildungsniveau haben.
Solche Soldaten müssten die Befähigung zum Ausbilder im
Rahmen der Ausbildung zum Vorgesetzten und militärischen
Führer erwerben.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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