Berlin: (hib/MMÜ) Der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit stehen für das Projekt "Schutz von Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung" im Zeitraum 2004 bis 2007 Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro zur Verfügung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5375) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3851) mit. Weitere 2 Millionen Euro würden zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels bereitgestellt. Da das weltweite Problembewusstsein - mit Ausnahme von Indonesien und Nepal - mittlerweile steige, sollen darüber hinaus weitere staatliche und nichtstaatliche Initiativen gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie gefördert werden. Hierzu gehörten grenzüberschreitende Sozialarbeit, medizinische Betreuung von Missbrauchsopfern sowie die Information von Touristen mit Hilfe von Faltblättern oder Filmen in Flugzeugen und Hotels, so die Antwort. Deshalb müsse neben Nichtregierungsorganisationen vor allem die Tourismusbranche mit einbezogen werden.
Bei der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Form von internationaler Rechtsbeihilfe sieht die Bundesregierung dagegen keine Hindernisse, sodass von 2000 bis 2003 jährlich über 21 Personen deutscher Staatsangehörigkeit wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern verfolgt werden konnten. Insbesondere mit den Nachbarstaaten habe sich die polizeiliche Zusammenarbeit stetig ausgeweitet, wodurch Möglichkeiten zu gemeinsamen Kontrollen und somit zur Schließung von Grenzlücken entstanden seien. Ferner verweist die Regierung auf das so genannte EU-weite "Daphne Programm II", welches Opfern Unterstützung bietet und Jugendlichen beim Ausstieg aus der Prostitution behilflich ist. Auf nationaler Ebene sei im April 2004 das Sexualstrafrecht verschärft sowie eine Kampagne mit dem Ziel initiiert worden, auch die deutsche Öffentlichkeit weiter für das Thema zu sensibilisieren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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