Berlin: (hib/MMÜ) Seit März 2002 würde nicht nur der Freiwilligendienst im europäischen Ausland, sondern ebenso in außereuropäischen Staaten gefördert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5416) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5281) mit. Demnach stünden den Freiwilligen unabhängig vom Einsatzort die Weiterzahlung des Kindergeldes und der Waisenrente sowie der Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung zu. Ferner gebe es seit August 2002 für "anerkannte Kriegsdienstverweigerer" die Möglichkeit ihren Zivildienst in Form eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres international abzuleisten. Diejenigen Einrichtungen, welche die Stellen anbieten, erhielten zudem pro Zivildienstleistenden monatliche Aufwendungen in Höhe von 421 Euro. Während 2002 noch 106 Zivildienstleistende ihr FSJ bzw. FÖJ im Ausland antraten, waren es 2004 bereits 689 Freiwillige, so die Zahlen der Bundesregierung. Dagegen sei die Teilnehmerzahl am Europäischen Freiwilligendienst seit 2000 zurückgegangen. Die Regierung begründete dies mit einer zunehmenden Anzahl von ausländischen Freiwilligen, die in Deutschland ihren Dienst absolvierten. Bei einem gleich bleibenden Budget konnten somit "weniger Entsendungen" deutscher Freiwilliger gefördert werden. Die Frage der Union, inwieweit die Rahmenbedingungen für den Freiwilligen Auslandsdienst zusätzlich verbessert werden könnten, ließe sich noch nicht beantworten. Der Evaluationsbericht der entsprechenden Gesetzesnovellierungen würde erst im Herbst 2005 vorliegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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