Berlin: (hib/SAS) Das Bewusstsein für die Baukultur hierzulande bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung soll künftig eine Bundesstiftung Baukultur stärken. In geänderter Fassung hat der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen dazu am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 15/4998) einstimmig beschlossen. Ein Entschließungsantrag der FDP fand keine Mehrheit. Diese strebte eine Stiftung bürgerlichen Rechts an, die mit "angemessenem Kapitalvermögen" auszustatten sei. Geplant ist nach der Gesetzesvorlage, dass sich die Bundesstiftung nach einer anfänglichen Anschubfinanzierung von 2,5 Millionen Euro jährlich langfristig selbst trägt und der Bundesanteil zurückgeführt wird.
Die Union stimmte letztlich dem Gesetzentwurf zu "im Interesse der Angelegenheit", die man seit etwa fünf Jahren gemeinsam verfolgt habe. Sie hatte zunächst die seitens der Bundesländer geäußerten Zweifel am Begriff der Baukultur aufgegriffen und wollte nicht ausschließen, dass diese möglicherweise eine Verfassungsklage einreichen. Nachdrücklich trat sie dafür ein, dass sich Architektur- und Ingenieurbüros finanziell und durch "echte Beiträge" bei der Stiftung einbringen, um die Privaten nicht aus der Verantwortung zu entlassen und die Stiftung nicht zu einem "Debattierclub" werden zu lassen. Auf Antrag der Union wurde eine Protokollnotiz angefügt, der zufolge mindestens ein Vertreter des Stiftungsvorstands über eine qualifizierte Ausbildung verfügen müsse. Die FDP begründete ihre Zustimmung zum geänderten Gesetzentwurf mit dem gemeinsamen Grundanliegen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten die Übereinstimmung in der Sache und wiesen darauf hin, dass man die Rechtsform einer Stiftung sorgfältig abgewogen habe. Einer Verfassungsklage durch die Bundesländer sehe man "mit großer Gelassenheit" entgegen, so die Bündnisgrünen, nicht zuletzt aufgrund des Initiativrechts der Bundesregierung nicht nur beim Thema Bauen, sondern auch der Baukultur. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundes zur Gründung einer entsprechenden Stiftung bestritten, besitzt aber nach Einschätzung der Bündnisgrünen beim Wort "Kultur" kein Monopol. Auch sie unterstrichen ihr Interesse an einer privat getragenen Finanzierung. So habe man im Sinne der Einwerbung privater Mittel den Gesetzestext verändert. Neu aufgenommen in die Zielsetzung wurde auch das Planungswesen neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Architektur- und Ingenieurwesens.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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