Berlin: (hib/CHE) Der vom Bundesrat
vorgelegte Entwurf zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (
15/4117) wird von Experten überwiegend
positiv beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des
Gesundheitsausschusses am Mittwochabend betonte die Vertreterin der
Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC), Constanze
Neuhann-Lorenz: "Plastische Chirurgie ist keine Ware, die
kommerziell vermarktet werden sollte, sondern es geht um eine
Patientenbehandlung, es geht um Leiden, die gemindert werden
sollen. Die Vermarktung einer solchen Patientenbehandlung als Ware
ist geradezu pervers." Sie unterstützte damit den Vorschlag
des Bundesrates, Werbung für Schönheitsoperationen ohne
zwingende medizinische Notwendigkeit zu verbieten. In weniger
drastischen Worten aber dennoch deutlich signalisierte auch die
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Zustimmung zu dem Entwurf.
Dieser sieht vor, nicht nur suggestive, irreführende Werbung
für solche Eingriffe, sondern auch Vorher-/Nachhervergleiche
zu verbieten. Vzbv-Vertreter Thomas Isenberg verwies in dem
Zusammenhang auf die "erheblichen Risiken für die Patienten
und für die Solidargemeinschaft", die sich aus solchen
Verfahren ergeben würden. Allerdings plädierte der
Verband für eine weitergehende Regelung und forderte ein
komplettes Werbeverbot "aufgrund der steigenden Anzahl solcher
Operationen bei Kindern und Jugendlichen". Christoph Fiedler vom
Bundesverband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) betonte,
dass es "sicherlich viele Entwicklungen gibt, die man nicht gut
heißen kann". Aber dennoch sei zu fragen, ob allein die
Werbung dafür verantwortlich sei, denn irreführende
Werbung sei bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt verboten. Eine
der kritischsten Positionen bezog der Zentralverband der Deutschen
Werbewirtschaft (ZAW). Die vorgesehene Gesetzesänderung sei
mit dem Leitbild des informierten und aufgeklärten
Durchschnittsverbrauchers nicht in Einklang zu bringen, heißt
es in der schriftlichen Stellungnahme. Auch den Hinweis auf den
besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen ließ der
Verband nicht gelten. Schließlich seien
Schönheitsoperationen an Minderjährigen nur mit
Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Grundsätzlich stimmten die Experten den Plänen der
Koalition zu, Werbung für verschreibungsfreie Medikamente zu
liberalisieren. In einem Entwurf der Regierungsfraktionen zur
Änderung des Arzneimittelgesetzes (
15/5316), mit dem die nationalen Vorschriften
mit europäischem Recht in Einklang gebracht werden sollen, ist
eine solche Liberalisierung vorgesehen. Eine Neuregelung sei
erforderlich, schreibt die vzbv in ihrer Stellungnahme, "da das
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit durch die
Herausnahme der rezeptfreien Medikamente aus der
Erstattungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenkasse gestiegen
ist". Allerdings sei es notwendig, weiter Beschränkungen
aufrecht zu erhalten, wenn es um meldepflichtige
Infektionskrankheiten, bösartige Tumorneubildungen oder
Suchtkrankheiten gehe. Der Verband der privaten Krankenversicherung
regte an, den Gesetzentwurf so zu ergänzen, dass Fach- und
Gebrauchsinformationen aller zugelassenen Arzneimittel, die nicht
Werbezwecken dienen, von einem Werbeverbot ausgespart bleiben. Da
in anderen europäischen Ländern solche Informationen zum
Teil über das Internet bezogen werden können, ginge der
Verbot ins Leere, heißt es in der schriftlichen
Stellungnahme. Außerdem hätte er den Nachteil, dass
deutsche Verbraucher falsche und in Deutschland nicht gültige
Informationen erhalten würden. Zur Diskussion stand auch die
im dem Gesetzentwurf vorgesehene Anpassung der Informationen auf
Packungsbeilagen an europäische Richtlinien. Sie wurde von den
Experten zwar überwiegend positiv bewertet. Allerdings
befürworteten sie eine längere Übergangsfrist, um
die nötigen Umstellungen durchzusetzen. Peter Schmidt von
Pro-Generika verwies auf den damit verbundenen Arbeitsaufwand, den
derzeit noch niemand absehen könne. Deshalb sei es sinnvoll
einen einheitlichen Stichtag für die Anpassung der
Arzneimittel-Kennzeichnung auf das Jahr 2010 zu verlegen. Bisher
sieht der Entwurf einen solchen Stichtag bereits für das Jahr
2008 vor. Dem Vorschlag Schmidts schlossen sich auch die Vertreter
des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und des
Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) an.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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