Berlin: (hib/MMÜ) In den Jahren 2003 und 2004 hat die Bundesregierung zwei Bundesstatistiken aufgrund von Rechtsverordnungen erhoben. Dies geht aus einem Regierungsbericht ( 15/5420) hervor. Zum einen sei dies eine konjunkturstatistische Erhebung in den Dienstleistungsbereichen "Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Datenverarbeitung und Datenbanken sowie Dienstleistungserbringung für Unternehmen" gewesen. Für die Erhebung sind laut Bericht rund 35.000 Unternehmen vierteljährlich befragt worden. Zum anderen müsse eine international vergleichbare Erhebung zum Erwerbsstatus der Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren aufgestellt werden. Zur Erfüllung der bis Ende 2006 befristeten Verordnung führe das Statistische Bundesamt monatlich 30.000 Interviews durch.
Wie die Regierung weiter mitteilt, sind zudem 13 Bundesstatistiken für besondere Zwecke erhoben worden. So sei auf Anforderung des Bundesjustizministeriums die Effizienz des deutschen Strafrechts überprüft worden. Als Indikatoren hierfür hätten Aussagen zur "Legalbewährung und Rückfälligkeit von Straftätern" Eingang in die Statistik gefunden. Das Bundesfamilienministerium habe sich dagegen für eine Analyse der Zeitverwendung in der deutschen Bevölkerung interessiert. Hierzu habe das Statistische Bundesamt Untersuchungen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden im Zeitbudget sowie zur Zeitverwendung von Jugendlichen vorgenommen. Die Ergebnisse seien Ende 2004 veröffentlicht worden. Zur Klärung wissenschaftlich-methodischer Fragestellungen seien unter anderem Daten zur wirtschaftlichen Aktivität auf dem Gebiet der Biotechnologie, zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zur Situation der Erwachsenenbildung und des Fernunterrichts sowie zu Einkommens- und Lebensbedingungen privater Haushalte untersucht worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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