Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll dafür eintreten, dass Ruhezeitenregelungen beim Schienengüterverkehr im europäischen Kontext kein Wettbewerbshindernis für kleine und mittlere Eisenbahngesellschaften darstellen. Die CDU/CSU-Fraktion macht in ihrem Antrag ( 15/5457) darauf aufmerksam, dass bezogen auf die Ruhezeiten des fahrenden Personals bisher nur Regelungen auf nationaler Ebene existieren. Deshalb hätten die Europäische Transportarbeiter-Förderation (ETF) und die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) als Sozialpartner eine Vereinbarung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr getroffen. Die von CER und ETF getroffene Vereinbarung solle nun durch eine EU-Richtlinie als europäische Norm verabschiedet werden. Sie würde für die gesamte Branche verbindlich werden, sobald sie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt worden ist. Im Rahmen dieses EU-Rechtsetzungsverfahrens soll die Bundesregierung aktiv werden, fordert die Union. Weiter verlangt sie von ihr, sich stärker für die Belange der kleinen und mittleren Eisenbahnverkehrsunternehmen einzusetzen, die sich im interoperablen grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr engagieren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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