Berlin: (hib/MMÜ) Mit Hilfe einer Änderung im Naturschutzgesetz sollen Urwälder vor "illegalem Einschlag" geschützt werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/5436) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5386) hervor. Zwar gebe es in Deutschland keine Urwälder mehr, doch müssten der Besitz und die Vermarktung von Holz und Holzprodukten verboten werden, wernn diese aus illegalem Einschlag stammen. Zur Kontrolle der Herkunft des Holzes solle ein privatwirtschaftliches Zertifizierungsverfahren, welches durch das Bundesamt für Naturschutz qualitativ abzusichern sei, eingeführt werden. Auf freiwilliger Basis würden derartige Nachweissysteme bereits existieren und hätten ihre Wirksamkeit bewiesen. Da die Einzelheiten des Verfahrens noch unklar seien, lassen sich laut Regierung keine Angaben zum Verwaltungsaufwand machen. Die Gefahr einer generellen "Imagebeschädigung" von Holzprodukten bestehe jedoch nicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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