Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion
möchte von der Bundesregierung wissen, in wie vielen
Fällen die Eigenheimzulage bei der Berechnung des Anspruchs
auf Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet worden ist.
In einer Kleinen Anfrage (
15/5499) heißt es, nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch würden sowohl die Eigenheimzulage als auch
Baukindergeld als Einkommen angerechnet. Dies führe dazu, dass
kinderreiche Familien mit dem um die Eigenheimzulage gekürzten
Arbeitslosengeld II die Tilgung für ihr selbst genutztes
Einfamilienhaus nicht mehr tragen könnten und damit nur noch
der Verkauf oder die Zwangsvollstreckung bleibe. Die Fraktion
erkundigt sich, ob der Regierung solche Fälle bekannt sind und
wie sich in diesen Fällen die Kosten für die im Anschluss
anfallenden Mietzahlungen im Verhältnis zu den Schuldzinsen
darstellen. Ebenso soll die Regierung die Aussage bewerten, dass
der Sinn der steuerlichen Subventionierung durch die Zulage,
nämlich der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnung,
dadurch in sein Gegenteil verkehrt wird, dass die Zulage auf die
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angerechnet wird.
Schließlich wird gefragt, ob die Regierung die Aufnahme der
Zulage als Schonvermögen für einen geeigneten Weg
hält, um unerwünschte Immobilienverkäufe von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu verhindern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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