Im Bundestag notiert: Doppelbesteuerungsabkommen mit
Aserbaidschan
Finanzen/Gesetzentwurf - 19.05.2005
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
einen Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen mit
Aserbaidschan (
15/5518) vorgelegt. Damit sollen steuerliche
Hindernisse bei der Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen besser
abgebaut werden, als es nach dem bisher für Aserbaidschan noch
geltenden deutsch-sowjetischen Abkommen aus dem Jahre 1981
möglich sei. Das neue Abkommen vom 25. August 2004 entspricht
den Angaben zufolge weitgehend dem Musterabkommen der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ein
Protokoll mit ergänzenden Regelungen ist Teil des
Abkommens.
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