Berlin: (hib/MMÜ) Inwieweit die Kontingentierung des Bachelor- und Masterstudienangebotes die Wahlfreiheit der Studierenden beeinflusst, möchte die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/5521) wissen. Die Union beruft sich auf einen Erlass des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministeriums, wonach die Universitäten lediglich 20 Prozent und die Fachhochschulen zehn Prozent ihres Lehrangebotes für Masterstudiengänge aufwenden dürfen. Die Bundesregierung soll nun angeben, wie sich dieses Vorgehen mit dem "Bologna-Prozess", der europaweiten Harmonisierung der Studiengänge, verträgt und wie viele Bachelorstudierende aufgrund des Erlasses nicht zu einem weiterführenden Masterstudiengang zugelassen werden. Weiterhin sei die Situation zu beurteilen, dass zahlreiche Berufsverbände den Bachelorabschluss als nicht ausreichend berufsqualifizierend bewerten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf