Berlin: (hib/SKE) Die Anrechnung der
Unfallrente von ehemaligen Wehrdienstleistenden der Nationalen
Volksarmee (NVA) auf das Arbeitslosengeld II (Alg II) ist nach
Ansicht der Bundesregierung rechtmäßig. Das führt
sie in ihrer Antwort (
16/2815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/2561) aus. Diese hatte auf eine ihrer
Meinung nach bestehende Ungleichbehandlung von ostdeutschen
Soldaten bei der Berechnung von Alg II hingewiesen (
16/2561). Während Bundeswehrbedienstete
nach Unfällen eine Versehrtenrente erhielten, die nicht auf
das Alg II angerechnet wird, bekämen ehemalige
NVA-Angehörige Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung, die angerechnet würden und somit das Alg
II schmälerten, so die Linksparlamentarier. Die
Bundesregierung bestreitet eine Ungleichbehandlung, weil beide
Fälle nicht miteinander vergleichbar seien. Unfälle von
Wehrdienstleistenden hätten in der DDR als Arbeitsunfälle
gegolten. Daher erhielten die Betroffenen heute Leistungen aus der
gesetzlichen Unfallversicherung. Wehrdienstleistende der Bundeswehr
erhielten dagegen nach einer so genannten
Wehrdienstbeschädigung einen Ausgleich aus dem
Soldatenversorgungsgesetz, weil diese Unfälle nicht als
Arbeitsunfälle zählten.