Berlin: (hib/MIK) Der Ansatz im
Bundeshaushaltsentwurf 2007 zum finanziellen Ausgleich und zur
Sicherung einer Entlastung der Kommunen aufgrund der
Einführung einer Grundsicherung für Arbeitssuchende ist
von 3,6 Milliarden Euro im Vorjahr auf 2 Milliarden Euro
zurückgenommen worden. Dieser Betrag ist nach Auffassung des
Bundesrates "in keinem Fall ausreichend". Dies geht aus der
Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum Etat 2007 und zum Finanzplan des Bundes 2006
bis 2010 hervor, die die Bundesregierung als Unterrichtung (
16/2302) vorgelegt hat. Der Bundesrat erwartet
daher, dass der Haushaltsansatz im weiteren Beratungsverfahren
wieder aufgestockt wird. Im Übrigen erkennt der Bundesrat an,
dass im Etatentwurf 2007 unter Finanzplanung des Bundes bis 2010
die Bundesregierung wichtige Weichenstellungen im Interesse
finanzpolitischer Solidität vorgenommen habe. So werde im
Haushaltsentwurf für 2007 die verfassungsrechtliche
Kreditfinanzierungsgrenze des Artikels 115 Grundgesetz eingehalten.
Angesichts gleichgerichteter Anstrengungen bei den Ländern und
Kommunen geht die Länderkammer davon aus, dass Deutschland im
Jahr 2007 auch die EU-Defizitgrenze nicht überschreiten wird.
Die Fortsetzung des Konsolidierungskurses auf allen staatlichen
Ebenen sei zwingende Voraussetzung, um eine sonst drohende
Schuldenfalle und ihre fatalen Folgen zu vermeiden, heißt es
weiter. Die Bundesregierung betont in ihrer
Gegenäußerung, dass nach den vorliegenden Zahlen die
Kommunen im Jahr 2005 bei einer Bundesbeteiligung von 29,1 Prozent
an den Kosten der Unterkunft (KdU) bei der Grundsicherung für
Arbeitssuchende um insgesamt deutlich mehr als die zugesagten 2,5
Milliarden Euro entlastet wurden. Dies sei auch im laufenden Jahr
so und auch für das Jahr 2007 zu erwarten. Nach den
Berechnungen des Bundes sei 2007 eine Beteiligung an den
KdU-Leistungen der Kommunen in Höhe von 2 Milliarden Euro
erforderlich, um die zugesagte Entlastung der Kommunen um 2,5
Milliarden Euro sicherzustellen. Im Etatentwurf 2007 seien deshalb
vorsorglich 2 Milliarden Euro veranschlagt worden. Die Berechnungen
von Bund und Ländern lägen allerdings weit auseinander,
schreibt die Bundesregierung.