Konvention zur Teilnahme von Ausländern am
öffentlichen Leben abgelehnt
Inneres/Antwort - 19.10.2006
Berlin: (hib/AKÖ) Die Bundesregierung
möchte aufgrund rechtlicher Bedenken die Europäische
Konvention zur Teilnahme von Ausländern am öffentlichen
Leben auf lokaler Ebene nicht unterzeichnen. Das teilt sie in der
Antwort (
16/2882) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2669) mit. Das Grundgesetz lasse es nicht
zu, durch ein einfaches Gesetz Ausländern aus Nicht-EU-Staaten
das aktive oder passive Wahlrecht für Kommunalwahlen
einzuräumen. Eine Teilnahme am Abkommen würde eine
Verfassungsänderung erfordern, die jedoch unzulässig sei,
da unter anderem Artikel 20 des Grundgesetzes berührt werden
würde. Die Europäische Konvention zur Teilnahme von
Ausländern am öffentlichen Leben auf lokaler Ebene hat
eine bessere Integration der ansässigen Ausländer zum
Ziel. Die Vertragspartner verpflichten sich, Ausländern
klassische Bürgerrechte zu garantieren.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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