Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
keinen Grund zu der Annahme, dass die von "Society of Worldwide
Interbank Financial Telecommunication" (Swift) an US-Behörden
übermittelten Daten über den internationalen
Zahlungsverkehr zu anderen Zwecken als zur
Terrorismusbekämpfung genutzt worden sind. Dies stellt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/2926) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2714) fest. Die Fragesteller hatten darauf
verwiesen, dass die US-Behörden nach den Terroranschlägen
des 11. September 2001 Zugriff auf die Daten von Swift erhalten
hätten. Über die Agentur mit Sitz in Belgien würden
weltweit etwa 8.000 Banken ihre Finanzdaten austauschen. Die
Weitergabe der Daten durch Swift steht nach Aussage der FDP in
krassem Widerspruch zu deutschen Datenschutzbestimmungen. Die
Regierung betont allerdings, dass sie bei der Aufklärung des
Sachverhalts auf Informationen der US-Behörden angewiesen sei.
Demzufolge gebe es dort keine nach Herkunftsländern
gegliederte Statistik der abgefragten Swift-Daten, sodass sich die
Zahl sowie Art und Umfang der betroffenen deutschen Bürger und
Unternehmen nicht ohne weiteres feststellen lasse. Abgefragt
würden die Daten aller Personen, die auf den Listen der
Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und nationaler Listen der USA
in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten geführt
werden. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die
Sicherung der Daten liege zunächst in den Händen der
Unternehmen selbst. Die Datenübermittlung an US-Stellen sei
über das "Swift Operating Center" in den USA vorgenommen
worden, heißt es in der Antwort. Ob dafür
ausschließlich US-Recht anwendbar sei, sei ungeklärt.
Die US-Behörden gingen aber davon aus. Die Regierung betont
ferner, dass Swift kein Kreditinstitut sei und nicht der
Bankenaufsicht unterliege. Ob sich Swift bei der
Datenübermittlung rechtmäßig verhalten habe, lasse
sich derzeit nicht vollständig beurteilen, da nicht alle
relevanten Fakten bekannt seien. Ein Bericht der belgischen
Datenschutzkommission sei zum Ergebnis gekommen, dass Swift im
Konflikt zwischen US-Recht einerseits und belgischem sowie
europäischem Datenschutzrecht andererseits gegen das
europäische Datenschutzrecht verstoßen habe.