Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke
will das Jugendarbeitsschutzgesetz ausdehnen. Künftig solle
der Schutz nicht mehr nur für junge Menschen bis 18 Jahre
gelten sondern bis 21 Jahre, fordern die Abgeordneten in einem
Gesetzentwurf (
16/3016). Zur Begründung heißt es,
die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen, die heute eine
Ausbildung beginnt, sei 18 Jahre oder älter. Einem seiner
wesentlichen Ziele, dem Schutz von Auszubildenden, werde das
bestehende Gesetz nicht mehr in ausreichender Weise gerecht.
Darüber hinaus, so die Linksparlamentarier, benachteilige die
Altersgrenze von 18 Jahren Jugendliche mit Hauptschul- und
Realschulabschluss bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Sie
stünden zunehmend mit Abiturienten in Konkurrenz, für die
das Jugendarbeitsschutzgesetz aus Altersgründen in der Regel
nicht gilt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz müsse daher so
geändert werden, dass es Auszubildende während ihrer
beruflichen Erstausbildung überwiegende erfasst, heißt
es in dem Gesetzentwurf. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 21
Jahre erfasse Jugendliche bis zu einem Alter, das 2,2 Jahre
über dem durchschnittlichen Alter von Jugendlichen beim
Ausbildungsbeginn liege.