Berlin: (hib/MPI) Die Ausgaben für
das Arbeitslosengeld I, Insolvenzgeld und Leistungen der aktiven
Arbeitsmarktförderung werden in diesem Jahr voraussichtlich um
8 bis 8,8 Milliarden Euro geringer ausfallen als 2005. Wie aus der
Antwort der Bundesregierung (
16/2960) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2843) hervorgeht, werden für den
gesamten Bereich des Dritten Sozialgesetzbuches 2006
voraussichtlich 45,1 bis 45,9 Milliarden Euro ausgegeben. Im
Vorjahr waren es demnach 53,1 Milliarden Euro. Auch die
Verwaltungskosten seien in diesem Bereich gesunken, heißt es
weiter. Für den Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (Zweites Sozialgesetzbuch) könne hingegen noch
keine Prognose bis zum Jahresende getroffen werden, das am 1.
August gesetzliche Änderungen beim Arbeitslosengeld II in
Kraft getreten sind, die Einfluss auf die Ausgaben haben
könnten, so die Regierung. Die Abgeordneten hatten in ihrer
Anfrage auf Berechnungen des Bremer Instituts für
Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe verwiesen, wonach die
Ausgaben im Jahr 2006 für die Leistungen aus Zweitem und
Drittem Sozialgesetzbuch zusammen im Vergleich zum Vorjahr gesunken
sind. Die Abgeordneten nannten als Hintergrund ihrer Frage, dass
steigende Kosten beim Arbeitslosengeld II immer wieder "zur
Begründung politischer Forderungen nach
Leistungskürzungen und Verschärfungen der
Anspruchsbedingungen" herangezogen würden.