Berlin: (hib/VOM) Die Ressorts der Bundesregierung beraten zurzeit über die Novellierung der Energieeinsparverordnung. Gegenstand dieser Beratungen ist auch die Ausgestaltung des Energieausweises, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2971) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/2821) mitteilt. Nach Abschluss der Beratungen werde der Referentenentwurf veröffentlicht. Nach einer Anhörung der Bundesländer und der Verbände werde das Kabinett über diesen Entwurf entscheiden, so die Regierung. Der Änderung der Energieeinsparverordnung müsse danach noch der Bundesrat zustimmen. Die Einzelheiten der Frage, in welchen Fällen Immobilienbesitzer einen Energieausweis vorlegen müssen, sollen in der Verordnung geregelt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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