Die so genannten "Graffiti" an öffentlichen und privaten Hauswänden sowie Fahrzeugen von Bus und Bahn standen im Mittelpunkt einer Bundestagssitzung am 15. Januar 2004, die von der CDU/CSU-Fraktion beantragt wurde. Zur Debatte standen Gesetzentwürfe der CDU/CSU ( 15/302), der FDP ( 15/63) und des Bundesrates ( 15/404). Christoph Strässer (SPD) meinte, das Ganze habe viel mit den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft am 29. Februar zu tun. Die Union wolle auf "populistische Weise" Stimmen fangen. Das gültige Strafrecht sei ausreichend. Prävention und Aufklärung seien der Weg, ans Ziel zu kommen. Strässer räumte ein, in der Regierungskoalition herrsche darüber ein "Dissens". Er würde sich allerdings nicht dem Vorschlag der Opposition anschließen, einen Tatbestand des "Verunstaltens" in den Strafrechtskatalog aufzunehmen.
Daniela Raab (CDU/CSU) betonte, bereits Ende 2003 habe ihre Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht. Gemeinden und Privatbesitz hätten jährlich zwischen 200 und 250 Millionen Euro an Schäden durch Grafitti. Es gebe mittlerweile eine "regelrechte Bandenkriminalität". Bei der SPD habe sich die Einsicht durchgesetzt, dass Handlungsbedarf bestehe. Entweder die SPD überzeuge die Bündnisgrünen von ihrer Auffassung oder sie habe den Mut, mit der Opposition zu stimmen. Christian Ströbele (Bündnis 90/
Die Grünen) nannte die Gesetzesvorlagen der Opposition ungeeignet. Es herrsche kein Strafgesetz-, sondern ein Vollzugsdefizit. Jörg van Essen (FDP) erklärte, seine Fraktion sei bereit, auf der Grundlage des Bundesrats-Entwurfes eine Einigung herbeizuführen.