Inneres. Einstimmig gebilligt hat der Innenausschuss am 28. Januar die Gesetzentwürfe der Regierung zum Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit ( 15/2145) und zur Errichtung eines Bundesamtes für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ( 15/2286). Die umfassende völkervertragsrechtliche Regelung zur Staatsangehörigkeit in den EU-Mitgliedstaaten löst auch Probleme der Mehrstaatigkeit sowie der Wehrpflicht von "Mehrstaatern". Mit dem Beitritt bekenne sich Deutschland zu den europäischen Standards und zur EU-weiten Angleichung grundlegender staatsangehörigkeitsrechtlicher Prinzipien, heißt es.
Mit der organisatorischen Zusammenfassung eines nationalen Sicherheitssystems für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes nach dem Zivilschutzgesetz sowie die Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Gefahren und bei der Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung neu geregelt. Damit ist neue Bundesamtes die strukturelle Konsequenz der gemeinsamen "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland". Dies erfordere ein verändertes strategisches Denken und eine verstärkte Zusammenarbeit von Bund und Ländern.