Auswärtiges. "Nur mit einem Parlament, das den positiven Willen der Bevölkerung unverfälscht repräsentiert, kann der Iran die schwierigen Herausforderungen meistern, die vor ihm liegen." Dies stellte der Auswärtige Ausschuss am 28. Januar einstimmig fest. Neben dem allgemeinen und gleichen aktiven Wahlrecht sei dafür ein passives Wahlrecht erforderlich, das die ungehinderte Möglichkeit gewährleiste, sich um einen Parlamentssitz bewerben zu können.
Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellten des Weiteren fest, "mit großer Sorge" verfolgten sie, dass über 3000 Bewerberinnen und Bewerber, darunter sogar rund 90 Prozent, die dem gegenwärtigen Parlament angehörten, zu einer Kandidatur bei der Parlamentswahl nicht zugelassen würden. Der Ausschuss erwarte von den iranischen Autoritäten, dass sie diese Entscheidungen korrigierten und alle Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl zuließen.