Aus Anlass des Internationalen Frauentages hat das Europäische Parlament am 8. März in Straßburg die die Mitgliedstaaten der EU aufgefordert, wirksame Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben für die Arbeitsprozess stehenden Frauen vorzusehen. Die Mitgliedsländer sollten Informations- und Sensibili-
sierungsbroschüren mit erprobten Beispielen für Sozialpartner, Unternehmensleiter, Personaldirektoren sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstellen und zugleich regelmäßig eine Analyse der Auswirkung ihrer Familienpolitik durchführen. In einem von der portugiesischen Abgeordneten Regina Bastos eingebrachten Bericht wird weiter gefordert, dass Frauen, die sich für Familie und Kindererziehung entscheiden, im Alter dieselbe soziale Absicherung wie ehemals Erwerbtätige haben sollten. Auch sollte überall eine die Familie nicht diskriminierende Steuerpolitik durchgesetzt werden. Umstritten war in der Debatte jedoch die Anregung, die staatlichen Versorgungseinrichtungen sollten zumindest einen Teil der Ausgaben der Unternehmen für ihre Arbeitnehmer mit familiären Verpflichtungen übernehmen. Vor dem Hintergrund, dass 2004 zum internationalen Jahr der Familie erklärt worden ist, sollten die Beihilfen für allein erziehende Eltern erhöht werden.
Obwohl die EU keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der Familienpolitik besitzt, haben sich Kommission, Parlament und Ministerrat wegen der anhaltenden Schlechterstellung befasst. Erste konkrete Maßnahmen wurden in den 90er-Jahren eingeleitet. Schon im Jahr 1975 war in einer Richtlinie der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen beschlossen worden. Da ihn die Mitgliedstaaten jedoch nicht verbindlich in ihre Gesetzgebung aufgenommen haben und Frauen auch heute noch im Schnitt etwa 30 Prozent weniger Lohn oder Gehalt für die gleiche Tätigkeit erhalten wie Männer, wurde vom Parlament jetzt die Forderung erhoben, die gesetzliche Regelung endlich vollständig umzusetzen.
Gegenwärtig ist in der Europäischen Union eine von sechs Frauen (17,6 Prozent) zwischen 25 und 54 Jahren nicht erwerbstätig. Der Anteil der erwerbstätigen Frauen zwischen 15 und 64 Jahren an der weiblichen Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe belief sich in der EU 2001 auf etwa 55 Prozent. Am höchsten ist er mit 72 Prozent in Schweden und Dänemark und am niedrigsten in Griechenland und Italien mit 41 Prozent. Noch krasser ist der Unterschied bei dem Anteil der Kinder unter drei Jahren, die in den Genuss von Kinderbetreuungseinrichtungen kommen. Er reicht von 64 Prozent in Dänemark bis vier beziehungsweise drei Prozent in Österreich und Griechenland.