Inneres. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 11. März einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortführung des Mikrozensus (MZ) sowie zur Anpassung der Erhebungszeiträume an die EU-Zyklen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Repräsentativstatistik über Bevölkerung und die Arbeitsmarktsituation sowie über die Wohnsituation der Haushalte ( 15/2543) mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Das Parlament folgte damit einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom Vortag ( 15/2673).
Auf der Grundlage des Gesetzes sollen die Erhebungen in der nun vorgesehenen Anpassung über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und Haushalte sowie über den Arbeitsmarkt auch weiterhin als Informationsbasis für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung stehen.
Das Gesetz regelt die Fortführung der seit 1957 durchgeführten Erhebungen sowie das bislang auf 2004 befristet geltende Mikrozensusgesetz als Anschlussgesetz. Geregelt wird damit im Weiteren auch die Anpassung der Erhebungszeiträume an die Zyklen in der Europäischen Union, nach denen alle EU-Mitgliedstaaten zu einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft verpflichtet sind.
Mit der Annahme des Gesetzes wird Deutschland ab 2005 vierteljährliche und jährliche Ergebnisse an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) liefern. Mit der Umsetzung der nun geltenden Vorgaben werden die bisher jährlichen Erhebungen nach dem vorher geltenden Mikrozensusgesetz auf eine "unterjährige" Erhebung umgestellt und ein getrennter Erhebungsaufwand für Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe vermieden. Die Bundesregierung hatte dargelegt, dies führe sowohl zu einer Entlastung der Befragten und als auch zu erheblicher Kostenersparnis.