Recht. Die Bundesregierung hat dem Bundestag zu den zwei am 13. Mai 2002 in Tremblant (Kanada) unterzeichneten Abkommen entsprechende Gesetzentwürfe ( 15/2598, 15/2599) als Grundlage für eine Ratifizierung vorgelegt. Das Parlament hat die Vorhaben am 12. März an den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen.
Die Bundesregierung erläutert in ihrer Begründung, der Rechtshilfeverkehr zwischen Deutschland und Kanada sei bisher ohne bilateralen Vertrag nach Maßgabe des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen erfolgt. Mit dem Vertrag zwischen Deutschland und Kanada über die Rechtshilfe in Strafsachen werde das Verfahren nun auf eine Grundlage gestellt, mit der die Leistungsfähigkeit der Justiz bei der Ermittlung, Verfolgung und Bekämpfung von Straftaten verbessert werde.
Ebenfalls überwiesen wurde der zur Ratifikation erforderliche Gesetzentwurf über einen Zusatzvertrag zwischen beiden Ländern. Bei diesem zweiten Abkommen geht es um die Erweiterung der Auslieferungsbeziehungen und deren Beschleunigung zwischen Deutschland und Kanada. Dabei soll auch der Datenschutz im Auslieferungsverkehr geregelt werden. Dieser habe sich ungewöhnlich zeitaufwändig gestaltet und nicht mehr den modernen Anforderungen entsprochen, heißt es in der Erläuterung.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu beiden Gesetzentwürfen seine Zustimmung verlangt, weil in beiden Abkommen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Landesbehörden zur Ausführung von Bundesrecht enthalten seien. Die Bundesregierung hat die Forderung der Länderkammer in ihrer Gegenäußerung abgelehnt.