Der Ansatz für die Einnahmen wurde in den parlamentarischen Beratungen um rund 1,3 Milliarden Euro von 7,08 Milliarden Euro auf 5,78 Milliarden Euro gekürzt. Statt mit 5,3 Milliarden Euro wie im Regierungsentwurf veranschlagt der Bundestag den so genannten Aussteuerungsbetrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) nur mit 4 Milliarden Euro. Mit der Einführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV muss die BA seit 2005 für jeden Erwerbslosen, der länger als zwölf Monate ohne Job ist und deshalb ins Arbeitslosengeld II wechselt, einen bestimmten Betrag an den Bund überweisen. Dieser Aussteuerungsbetrag geht zu Lasten der Beitragseinnahmen der BA. Laut Paragraf 46 des Zweiten Sozialgesetzbuchs beträgt er das "Zwölffache der durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen für Arbeitslosengeld II" plus Sozialgeld und Beiträge zur Sozialversicherung. Im vergangenen Jahr lag er bei knapp 10.000 Euro pro Kopf. Im Jahr 2005 betrug der Aussteuerungsbetrag noch 6,72 Milliarden Euro.
Allein für Leistungen an die Rentenversicherung wird der Bund im laufenden Jahr 77,42 Milliarden Euro locker machen - übrigens der größte Einzelposten im Gesamthaushalt. Ein Jahr zuvor lag die Summe allerdings mit 78,6 Milliarden Euro noch etwas höher. Der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte beträgt 29,47 Milliarden Euro (2005: 29,52 Milliarden Euro). Hinzu kommen der zusätzliche Bundeszuschuss in Höhe von 17,46 Milliarden Euro (17,32 Milliarden Euro) zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen und der Bundeszuschuss für die Ostrenten in Höhe von 7,98 Milliarden Euro (8,01 Milliarden Euro). Ohne die Zugaben des Bundes läge der Beitrag zur Rentenversicherung inzwischen weit höher als 20 Prozent. Doch auch mit der Finanzspritze wird der Beitrag steigen - von heute 19,5 auf 19,9 Prozent im kommenden Jahr. Dieser Wert soll bis 2012 gehalten werden. Um dies zu leisten, müsste der Bund 2008 laut aktuellem Rentenversicherungsbericht 600 Millionen Euro zusätzlich zuschießen. Eine Entscheidung darüber steht aber erst im kommenden Jahr an.
Seit 1999 trägt der Bund die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung. Sie machen im aktuellen Etat 11,39 Milliarden Euro aus (2005: 11,72 Milliarden Euro). Der Bund will sich außerdem mit 6,8 Milliarden Euro an der knappschaftlichen Rentenversicherung beteiligen (6,96 Milliarden Euro). Die Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten betragen 1 Milliarde Euro (980 Millionen Euro).
Den zweiten Riesenposten in diesem Haushalt nehmen die Ausgaben für den Arbeitsmarkt ein: Eingeplant sind 38,54 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Allein für Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende sind 38,29 Milliarden Euro vorgesehen, das sind 13,84 Milliarden mehr als im vergangenen Jahr. Die deutliche Steigerung ist auf die Kosten für das Arbeitslosengeld II (Alg II) zurückzuführen, die höher ausgefallen sind als bei der Aufstellung des Haushaltes 2005 zugrunde gelegt. So sind 2006 mit 24,4 Milliarden Euro 9,8 Milliarden mehr veranschlagt als ein Jahr zuvor. Nahezu gleich geblieben sind in diesem Kapitel die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit": Nach den Beratungen im Bundestag liegt dieser Betrag 2006 im Vergleich zum Regierungsentwurf leicht gekürzt bei 6,47 Milliarden Euro. Im Jahr 2005 waren es 6,55 Milliarden Euro. Hierunter fallen etwa Weiterbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie Bewerbungstrainings, aber auch die so genannten Ein-Euro-Jobs. An den Kosten für Unterkunft und Heizung für Alg-II-Bezieher, die in der Verantwortung der Kommunen liegt, beteiligt sich der Bund mit 3,6 Milliarden Euro.
Die Verwaltungskosten für die Umsetzung der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform belaufen sich auf 3,5 Milliarden Euro - 300 Millionen Euro mehr als 2005. Um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Impulse für mehr Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern zu finanzieren, sind 267 Millionen Euro im Haushalt festgeschrieben, 68 Millionen Euro sind es für Jugendliche, die bis zum 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Als Betriebsmitteldarlehen an die BA setzt der Bundestag einen Finanzrahmen von bis zu 7 Milliarden Euro fest. Dies bedeutet eine Finanzierungsunsicherheit für den Arbeitsetat, denn Darlehen, die die Rücklage der BA übersteigen, werden zum Ende des Haushaltsjahres in einen Zuschuss umgewandelt.
Die Kriegsopferversorgung kostet den Bund in diesem Jahr 2,9 Milliarden Euro, 140 Millionen Euro weniger als noch 2005. Für die Förderung von behinderten Menschen sind 195,63 Millionen Euro vorgemerkt, 7,59 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der weitaus größte Anteil ist mit 195 Millionen Euro für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr eingeplant. Für die Künstlersozialkasse will der Bund 104,8 Millionen Euro aufwenden, an die gesetzliche Unfallversicherung fließen 98 Millionen Euro.
Investitionen spielen im Etat mit 12,8 Millionen Euro eine untergeordnete Rolle. Die im Regierungsentwurf vorgesehene "Globale Minderausgabe" in Höhe von 36 Milliarden Euro, die Müntefering noch hätte einsparen müssen, wurde in den parlamentarischen Beratungen aufgelöst - im Wesentlichen durch die Absenkung verschiedener Einzeltitel. Die Verpflichtungsermächti-gungen, also die Ausgaben, die in künftige Haushalte verschoben werden, fallen mit 4,66 Milliarden Euro 2006 geringer aus als 2005 (7,89 Milliarden Euro). Den größten Batzen machen hier die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus (4,5 Milliarden Euro).