Haushalt. Der Deutsche Bundestag kann in diesem Jahr über 596,12 Millionen Euro verfügen. Das sind 45,2 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr (2005: 550,92 Millionen Euro). Diese Steigerung ist zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass die Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Bundestages, die in den Ruhestand getreten sind, jetzt hier etatisiert werden.
Die meisten Mittel sind dabei insgesamt für das Personal reserviert. Die Ausgaben sollen dafür nach 353,2 Millionen Euro auf mehr als 363 Millionen Euro ansteigen. Für Investitionen sind in diesem Jahr 18,84 Millionen Euro (18,16 Millionen Euro) eingeplant. Bei den parlamentarischen Beratungen erhöht wurden die Geldleistungen an die Fraktionen um 6,38 Millionen Euro auf 67,61 Millionen Euro und die Aufwendungen der Abgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern von 107,96 Millionen Euro auf 117,87 Millionen Euro.
Um rund 5 Millionen Euro fallen sollen die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 102,26 Millionen Euro (107,3 Millionen Euro). Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind nach 72,27 Millionen Euro im vergangenen Haushaltsjahr in diesem Jahr 72,32 Millionen Euro vorgesehen.
Die Gesamtausgaben des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages sollen um 100.000 Euro auf 3,49 Millionen Euro fallen. Dabei sind wie im vergangenen Jahr Personalkosten von 2,93 Millionen Euro eingeplant. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen beim Wehrbeauftragten von 651.000 Euro auf 564.000 Euro fallen.
Leicht fallen soll auch der Etatansatz für die 99 Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament. Nach 12,1 Millionen Euro im Jahr 2005 werden für dieses Jahr insgesamt 11,77 Millionen Euro dazu bereitgestellt. Der größte Teil davon geht mit 8,26 Millionen Euro (8,25 Millionen Euro) an Entschädigungen nach § 9 des Europaabgeordnetengesetzes.
Für die Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie die Hinterbliebenenversorgung sind 2,21 Millionen Euro (1,97 Millionen Euro) eingeplant. Der Zuschuss zu den Kos- ten in Krankheits- und Pflegefällen soll von 504.000 Euro auf 433.000 sinken.
Gering ausfallen sollen auch in diesem Jahr die Einnahmen des Deutschen Bundestages. Nach 1,78 Millionen Euro im Jahr 2005 sollen in diesem Jahr 1,8 Millionen Euro eingenommen werden.