Finanzen. Der Finanzausschuss hat am 22. Juni die geplante abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes sowie weiterer Vorlagen ( 16/1172, 16/1347, 16/583, 15/5816) auf den 28. Juni vertagt. Im Gesetzentwurf ist unter anderem geplant, Biodiesel vom 1. August dieses Jahres an mit zehn Prozent pro Liter und Pflanzenöl mit 15 Cent pro Liter zu besteuern. Wird Biodiesel mit herkömmlichem Diesel gemischt, sollen ebenfalls 15 Cent Energiesteuer pro Liter anfallen. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte im Ausschuss, die Beratungen könnten nicht abgeschlossen werden, weil es innerhalb der Koalition noch Beratungsbedarf gebe. Im Wesentlichen gehe es dabei um die Frage, ob es für die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen eine "Perspektive" für die Zeit nach 2009 geben soll. Die Regierung plant, die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen Ende 2009 auslaufen zu lassen. Die SPD-Fraktion ergänzte, es stelle sich vor allem die Frage der weiteren Steuerbegünstigung reiner, nicht beigemischter Biokraftstoffe.
Der Ausschuss befasste sich auch mit den Vorlagen zum Steueränderungsgesetz 2007 ( 16/1545, 16/1859, 16/1654, 16/1501). Mit dem Gesetz sollen unter anderem die Entfernungspauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz eingeschränkt, der Sparerfreibetrag gekürzt und eine "Reichensteuer" als Zuschlag zur Einkommensteuer für sehr hohe Einkommen eingeführt werden. Die Koalition griff Einwände auf, die bei einer öffentlichen Anhörung unter anderem im Hinblick auf die geplante Kürzung der Pendlerpauschale vorgebracht worden waren. Die Union unterstrich, Deutschland sei ein "Sanierungsfall", das strukturelle Haushaltsdefizit von 65 Milliarden Euro müsse zurückgefahren werden. Der Gesetzgeber könne festlegen, wo mit Blick auf die Pendlerpauschale die "Sphäre der Berufstätigkeit" beginnt. Nach Ansicht der SPD muss aber gefragt werden, ob es für die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz alternative Regelungen geben kann, die "verfassungsrechtlich weniger bedenklich" seien.
Dazu sagte die Regierung, es gebe Kombinationsmöglichkeiten mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, wobei dann nicht wie vorgesehen die ersten 20 Entfernungskilometer von der Pauschale völlig ausgenommen werden, sondern etwa der Kilometersatz von 30 auf 15 Cent reduziert wird. Allerdings wäre in diesem Fall das verfassungsrechtliche Risiko nicht geringer, sondern größer, so die Regierung. Das Bundesverfassungsgericht habe festgelegt, dass Pauschalierungen nicht willkürlich niedrig sein dürften, sondern sich an den tatsächlichen Kosten orientieren müssten. Die Regierung hält ihren Vorschlag, die Pendlerpauschale erst vom 21. Kilometer an zu gewähren und eine Härteregelung für Fernpendler einzuführen, für das verfassungsrechtlich "geringste Risiko". Die Liberalen sprachen im Zusammenhang mit der geplanten Einführung eines Zuschlags zur Einkommensteuer für Bezieher hoher Einkommen von einem Verfassungsbruch.
Unterdessen hat der Bundesrat die Regierung aufgefordert, den Abzug von Kinderbetreuungskosten im Einkommensteuerrecht zweckmäßig und "administrativ handhabbar" auszugestalten. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2007 ( 16/1859) hervor, den der Bundestag am 22. Juni zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Der Regierungsentwurf ist wortgleich mit dem bereits in der Beratung befindlichen Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Steueränderungsgesetz 2007 ( 16/1545).
Die Länderkammer schlägt unter anderem vor, den Abzug von Kinderbetreuungskosten ausschließlich bei den Sonderausgaben zu regeln. Zudem hat der Bundesrat die Regierung gebeten, die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung der Entfernungspauschale auf ihre "Verfassungsfestigkeit" zu überprüfen. Er spricht dabei besonders die Kappungsgrenze von 20 Entfernungskilometern an. Die Regierung solle überdies untersuchen, inwieweit Gewinneinkünfte in vollem Umfang von der geplanten "Reichensteuer" ausgenommen werden können. Zu prüfen sei ferner, inwieweit die vorgesehene Ausdehnung der beschränkten Einkommensteuerpflicht für Einkünfte von Flugpersonal auf die Fälle beschränkt werden kann, in denen das Flugpersonal im internationalen Verkehr tätig ist. Zur Reduzierung des Sparerfreibetrages heißt es in der Stellungnahme, der Aufwand für die Steuerpflichtigen sowie für die Banken sollte auf das Unvermeidliche beschränkt werden. So könne etwa die Kürzung jedes Freistellungsauftrages um den Prozentsatz vorgenommen werden, um den der bisherige Sparerfreibetrag verringert wird, nämlich um gut 56 Prozent. Alternativ könnte auch zugelassen werden, dass die Banken bestehende Freistellungsaufträge ab 2007 gesetzlich generell bis maximal 801 Euro (1.602 Euro bei Ehepaaren) berücksichtigen.