Recht. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD schließt Änderungen bei der Föderalismusreform nicht grundsätzlich aus. Die mehrtägigen Anhörungen hätten gezeigt, wo es noch Korrekturbedarf gebe, hieß es am 22. Juni in einer Sitzung des Rechtsausschusses von Seiten der Koalition. Momentan fänden noch Gespräche statt, auch mit den eigenen Fraktionen und mit den Ministerpräsidenten der Länder. Die Hearings hätten im Übrigen auch gezeigt, dass die Notwendigkeit einer Reform von allen Seiten erkannt und anerkannt wird, so Union und SPD. Die Oppositionsfraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen teilten in der Anhörung die Auffassung, dass eine Reform notwendig sei. Sie hatten aber - teils gravierende - Kritik an einzelnen Punkten der beabsichtigten Grundgesetzänderungen.
So bezeichneten es die Liberalen als falsche Entscheidung, die Reform der Finanzverfassung auszuklammern. Man habe quasi den zweiten Schritt vor dem ersten getan. Die SPD erwiderte, man habe immer eingeräumt, dass man im Kern noch nicht auf die Finanzbeziehungen eingegangen sei. Man verspreche, dies in allernächster Zeit zu tun.
Die vorgelegte Föderalismusreform ist mit dem Ziel der Entflechtung von Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern nach Auffassung der FDP-Fraktion dadurch gefährdet, dass der Bundesrat teilweise neue Zuständigkeiten erhält. Es sei aber notwendig, die Kompetenzen der Länderkammer - soweit es Bundesrecht betreffe - zurückzuschneiden. Ein weiterer Kritikpunkt der FDP-Fraktion war die so genannte "Ping-Pong-Gesetzgebung" (also das Recht der Länder in bestimmten Fällen vom Bundesrecht abzuweichen). Dies sei "fragwürdig". Auch das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern sei zu hinterfragen, ebenso wie die geplante Kompetenz der Länder für den Strafvollzug.
Die Fraktion Die Linke kritisierte unter anderem die geplante Regelung zur öffentlichen Besoldung. Die Folge sei, dass "nach Kassenlage" bestimmte Berufe in vergleichsweise reichere Bundesländer abwanderten. Ein Fehler sei es weiterhin, die Zuständigkeit für den Strafvollzug an die Länder abzugeben. Dies habe die Anhörung eindeutig gezeigt. Die Linkspartei plädierte ebenso bei den Bereichen Heimrecht, Umweltrecht und Bildung für nationale Standards, die dann auf Länderseite umzusetzen seien.
Die Grünen bezeichneten es als falsch, Abweichungsmöglichkeiten für die Länder im Umweltbereich vorzusehen. Ein einheitliches Umweltrecht werde damit gefährdet. Die Fraktion schloss sich der Linkspartei an in ihrer Kritik an der geplanten Zuständigkeitsverteilung im Hochschulrecht. Wenigstens in den Grundzügen sollte der Bund ein Mitspracherecht haben. Als kritikwürdig bezeichnete die Fraktion auch die geplanten Änderungen beim Versammlungsrecht und bei der beabsichtigten "Allzuständigkeit des Bundeskriminalamtes".