Für eine längere Zahlung des Einstiegsgeldes hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen und die zugrunde liegende Eingabe am 20. Februar mehrheitlich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales "zur Erwägung" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Lediglich die FDP-Fraktion stimmte gegen dieses Votum.
Die Petentin hatte gemeinsam mit ihrem Ehemann eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt, die für sechs Monate nach dem Zweiten Buch Gesetzbuch (SGB II) gefördert wurde. Diese Förderung war von der Argentur für Arbeit mit der Begründung eingestellt worden, es seien keine Umsätze zu erwarten. Die Petentin war hingegen der Ansicht, dass der Zeitraum von sechs Monaten für eine erfolgreiche Existenzgründung nicht ausreichend sei und sie daher eine weitere Förderung benötige.
Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass das von der Petentin vorgelegte Konzept für die Selbständigkeit zunächst eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit einem absehbaren Wegfall der Hilfsbedürftigkeit prognostizierte. Daher sei das Einstiegsgeld bewilligt worden.
Vor Ablauf der Bewilligung stellte die Petentin einen Antrag auf Verlängerung der Zahlung des Einstiegsgeldes. Die erforderliche erneute Prüfung der Tragfähigkeit der selbstständigen Erwerbstätigkeit ergab jedoch, dass in sechs Monaten selbstständiger Tätigkeit ein negatives Unternehmensergebnis von mehr als 2.000 Euro erwirtschaftet wurde. Dem hätten lediglich knapp 50 Euro verwertbares positives Unternehmensergebnis gegenüber gestanden. Deshalb sei der Antrag abgelehnt worden.
Während die FDP diese Ablehnung nachvollziehen konnte, überzeugte die Begründung der Arbeitsverwaltung die Mehrheit der Ausschussmitglieder nicht. Kaum ein neugegründetes Unternehmen arbeite in den ersten Monaten wirtschaftlich.