Bis zu 65.000 Hektar ostdeutscher Flächen sollen für den Naturschutz zur Verfügung gestellt werden können. Ermöglichen soll dies eine Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes, die im Entwurf der Bundesregierung für ein Flächenerwerbsänderungsgesetz ( 16/8152) enthalten ist. Der Bundestag hat die Vorlage am 21. Februar in erster Lesung zur Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Hintergrund ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, dass gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes unentgeltlich an eine Bundesstiftung oder an die Länder zu übertragen sind. Die Art der Übertragung soll vom jeweiligen Empfänger abhängen. Den privatrechtlichen Umweltstiftungen einschließlich der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, den Naturschutzverbänden und den Trägern von Naturschutz-Großprojekten des Bundes sollen die Flächen durch notarielle Verträge übertragen werden. Bei der Flächenübertragung an die neuen Länder und an öffentlich-rechtliche Stiftungen soll das Instrument der Vermögenszuordnung genutzt werden. Die Bundesregierung erwartet durch die Flächenübertragung Erlösausfälle in Höhe von etwa 70 Millionen Euro. Vorgesehen ist ferner, dass nach dem Ablauf langfristiger Pachtverträge in der ostdeutschen Landwirtschaft erneut Pachtverträge bis zu einer Dauer von neun Jahren abgeschlossen werden können.