Mit der Mehrheit der Koalition hat der Bundestag am 21. Februar die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung ( 16/7954) auf Grundlage der Beschlussempfehlung (16/8216) gebilligt. Die Opposition lehnte die Verordnung der Regierung ab. Die nach einem Kompromiss mit dem Bundesrat erzielte Verordnung sieht vor, dass in Zukunft alle Verpackungen, die in privaten Haushalten anfallen, bei dualen Systemen lizenziert werden müssen. Damit sollen so genannte "Trittbrettfahrer" ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer entsorgen können. Zugleich sollen mit der Novelle bessere Rahmenbedingungen für den Wettbewerb geschaffen werden. Für die SPD erklärte Gerd Bollmann in der Debatte am 21. Februar, dass das Ziel der Novelle, "kurzfristig die getrennte Haushaltssammlung und das gesamte System zu stabilisieren und vor einem Zusammenbruch zu bewahren", erreicht worden sei. Die Verbesserungen zugunsten der Kommunen und Bürger gingen jedoch nicht weit genug. Horst Meierhofer (FDP) kritisierte, dass die Novelle "ein Schritt in die völlig falsche Richtung" sei. Der Wettbewerb werde durch die neuen Regelungen "vollkommen ausgeschlossen". "Wirklich zufrieden mit dieser Novelle ist hier im Hause niemand", erklärte der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion Michael Brand und verwies auf ausgiebige Diskussionen zu diesem Thema. Die CDU/CSU bekenne sich zur getrennten Erfassung und setze sich entschieden für einen Wettbewerb der Systeme ein, "der diesen Namen auch verdient". Trotz einiger begrüßenswerter Ansätze, so Eva Bulling-Schröter (Die Linke), sei weiterhin mangelhaft, dass es "keine Verwertungsquoten für gewerbliche Verpackungsabfälle geben soll". Außerdem kritisierte sie das weitere Sinken der Mehrwegquote. Auch Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest, dass die Novelle den heutigen Aufgaben nicht gerecht werde. Sie forderte daher "die Entwicklung dieser Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung."