Die von den Grünen geforderte wirksamere Kontrolle der Geheimdienste durch eine "unverzügliche Novellierung" des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) wird es nicht geben. Der Bundestag hat am 13. März einen darauf abzielenden Antrag ( 16/843) mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Um mehr Transparenz für die Arbeit des PKGr zu schaffen, so die Forderung der Grünen, sollten dessen Mitglieder nicht nur die Beratungen in der Öffentlichkeit bewerten, sondern auch inhaltlich berichten dürfen. Einzige Ausnahme solle sein, wenn die Sicherheit oder das Wohl der Bundesrepublik gefährdet werden.
Auch die Union, so Norbert Röttgen (CDU) will eine Verbesserung des bestehenden Kontrollsystems. Wenn man jedoch prinzipiell von der Geheimhaltung abgehe, seien auch Gefährdungen für individuelle Rechtsgüter nicht mehr auszuschließen. Die Kontrolle, so Röttgen, müsse unter den Bedingungen der Geheimhaltung verbessert werden. Auch für Michael Hartmann (SPD) steht fest: "Was geheim ist, muss auch geheim bleiben!" Um sinnvolle Änderungsvorschläge zu unterbreiten, müsse der Abschlussbericht des BND-Untersuchungsausschusses abgewartet werden.
Der "Fall Liechtenstein" habe einmal mehr gezeigt, so Max Stadler (FDP), dass die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung, das PKGr über das in diesem Zusammenhang erfolgte Handeln des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu informieren, nicht rechtzeitig nachgekommen sei. Eine Reform des PKGr sei daher dringend nötig. Er sei erfreut, dass es inzwischen die Bereitschaft zu fraktionsübergreifenden Gesprächen zu diesem Thema gebe. Der Antrag der Grünen, so Wolfgang Neskovic (Die Linke), sei angesichts der riesigen Defizite bei der demokratischen Kontrolle der Geheimdienste "nur ein Tropfen auf einem heißen Stein". Die Linke werde demnächst ein Ablösegesetz vorlegen, welches den Titel "Kontrollgesetz" zu Recht trage.