Fünf Anträge zur beruflichen Weiterbildung hat der Bundestag am 6. März behandelt. Anträge der Koalitionsfraktionen ( 16/8369) und der Linksfraktion ( 16/7527) wurden zur Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen. Eine zweite Initiative der Linken ( 16/785) sowie je eine von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/4748) und der FDP ( 16/2702) wurden abgelehnt. Die Koalition fordert eine Prüfung, ob bundeseinheitliche Rahmenbedingungen den Stand der Weiterbildung fördern könnten. Bis 2015 solle die Hälfte der 25- bis 64-Jährigen motiviert werden, an Weiterbildung in Form von Kursen und Seminaren teilzunehmen. Außerdem solle die Regierung eine Weiterbildungskampagne starten. Die Unionsfraktion lehnte die Oppositionsanträge mit der Begründung ab, die vorliegenden Eckpunkte der Koalition seien wesentlich konkreter. Auch die SPD hielt das Konzept der Koalition für "erfolgversprechender". Dagegen will die Linksfraktion vor allem eine Förderung von Arbeitslosen und jungen Menschen ohne Berufsausbildung erreichen. In ihrem neuen Antrag verlangt sie einen Rechtsanspruch Erwerbsloser auf berufliche Weiterbildung. Die Kosten sollten von den Arbeitsagenturen übernommen werden.
In ihrem abgelehnten Antrag hatte sie von der Regierung einheitliche Regeln gefordert, um ein Recht auf Weiterbildung für alle zu garantieren.
Die Grünen wollten die Regierung verpflichten, die Zielmarke für die Weiterbildungsbeteiligung bis 2020 auf 70 Prozent anzuheben. Ebenso wie die Linke forderten sie eine stärkere Förderung Geringqualifizierter durch die Arbeitsagenturen. Sie kritisierten, dass die Regierung bei ihren Eckpunkten die Ergebnisse der Arbeit der Expertenkommission "Lebenslanges Lernen" nur zum Teil berücksichtigt habe. Die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, Bürgern die Weiterbildungsfinanzierung durch Kredite und "Bildungssparen" zu erleichtern. Verbessert werden müsse die Zusammenarbeit der regionalen Arbeitsagenturen mit den Schulen.